Der Kurs findet in Kooperation mit dem Blasmusikverband Vorspessart statt.
Beginn: September 2025
Prüfung: März 2026
Der Kurs „Instrumental-Ausbilder des Bayerischen Blasmusikverbands“ verschafft den Teilnehmern die fachliche Voraussetzung in einem Musikverein als Ausbilder tätig zu werden. Es werden weitreichende theoretische Grundkenntnisse in den Bereichen Instrumentalpädagogik, Fachdidaktik, Harmonielehre, Transposition und Gehörbildung vermittelt. In der Praxis werden die instrumentalen Fähigkeiten verbessert sowie die Grundlagen des Unterrichtens vermittelt. Zweck der Prüfung ist es, den Nachweis der Befähigung zu bringen, in Musikvereinen als Ausbilder tätig zu werden, Jungmusiker in der Ausbildung zu betreuen und Proben mit kleinen Spielensembles zu leiten.
Sie befähigt nicht zur Tätigkeit als Musiklehrer oder Dirigent von Blasorchestern.
Genaue Informationen sind der Prüfungsordnung (einzusehen unter https://www.bbmv-online.de/service-center/pruefungsordnungen#c unter Instrumentalausbilder) zu entnehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Um zum Kurs „Instrumental-Ausbilder des Bayerischen Blasmusikverbands“ zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestalter von 18 Jahren – Ausnahmegenehmigungen sind beim Kursleiter zu beantragen
- Nachweis der bestandenen Instrumentalprüfung D3 auf einem Instrument des Blasorchesters oder gleichwertige instrumentale Fähigkeiten – Ausnahmegenehmigungen sind beim Kursleiter zu beantragen
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs „Der Stimmführer / Registerführer im Musikverein“
- Spätestens zwei Monate nach Lehrgangsbeginn ist der Nachweis der Betreuung eines oder mehrerer Schüler in einem Musikverein zu führen
Termine und Ablauf
Neben den in Präsenz durchgeführten Veranstaltungen gibt es teilweise auch Online-Termine, in denen u. a. theoretische Inhalte vermittelt werden sollen.
Als Kursort ist das Spessart-Gymnasium in Alzenau geplant. Der genaue Stundenplan wird nach Eingang aller Anmeldungen bedarfsgerecht zusammengestellt und vor Kursbeginn an die Teilnehmer verteilt.
Für den Kurs Intrumental-Ausbilder gilt folgende Stundentafel:
Fächer | Stundenanzahl |
Methodik/Didaktik und Lehrversuche | 12 |
Instrumentalspiel, Ensemblespiel, Korrepetition | 10 |
Harmonielehre | 3 |
Gehörbildung | 5 |
Musikgeschichte | 3 |
Instrumentenkunde | 4 |
Transposition | 2 |
Formenlehre | 4 |
Allgemeine Musiklehre | 3 |
Jugendarbeit | 1 |
Grundlagen des Dirigierens | 2 |
Die Prüfung setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen:
Praktische Prüfung
1. Instrumentalspiel
- Vorspiel einer selbstgewählten schwierigen Etüde
- Vorspiel eines Selbstwahlstückes mit Klavierbegleitung
Dauer: 15 Minuten
2. Unterrichtspraxis
Durchführung einer Lehrprobe (Dauer in der Regel jeweils 30 Minuten) mit anschließendem Prüfungsgespräch.
Für die Lehrprobe ist ein schriftliches Stundenkonzept vorzulegen.
3. Ensembleleitung
Durchführung einer Registerprobe oder Ensembleprobe mit einem mindestens dreistimmig ausgesetzten Selbstwahlstück.
Für die Probenarbeit ist ein schriftliches Konzept vorzulegen.
Dauer: 15 Minuten
Schriftliche Prüfung
1. Harmonielehre und Analyse
2. Gehörbildung
3. Musikgeschichte
4. Allgemeine Musiklehre
5. Formenlehre
6. Instrumentenkunde
7. Transposition
Die Prüfung in den Fächern Allgemeine Musiklehre, Instrumentenkunde und Musikgeschichte kann bereits im Laufe des Lehrgangs abgeleistet werden.
Es wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 800,- € fällig.
Kursteilnehmer aus den Vereinen des Musikverbands Untermain e.V. erhalten einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 400,-€.
Weitere 200,-€, wenn der Nachweis über eine zweijährige Ausübung der Tätigkeit als Ausbilder im Verbandsgebiet erfolgt.
Interessensbekundung an:
Monika Greim (monika-greim@t-online.de) oder Stephan Schlett (stephan.schlett@gmx.de)